Schutz vor sexualisierter Gewalt: Kirchenkreis setzt nächsten Schritt um
29.01.2022
Seit dem 1. März 2021 ist das ‚Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt‘ in der Evangelischen Kirche von Westfalen in Kraft. Seitdem setzt unser Kirchenkreis konkrete Maßnahmen Schritt für Schritt um…
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Präventionsarbeit mit hohem Aufwand
Seit dem 1. März 2021 ist das ‚Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt‘ in der Evangelischen Kirche von Westfalen in Kraft. Seitdem setzt unser Kirchenkreis konkrete Maßnahmen Schritt für Schritt um. Als erstes wurde im Juli 2021 mit Jutta Tripp eine Präventionskraft für den Kirchenkreis berufen. In dieser Funktion berät die Kommunikationswissenschaftlerin Presbyterien und Einrichtungen im Kirchenkreis zuständig und hilft dabei das neue Kirchengesetz konkret umzusetzen. Im November 2021 beschloss die Kreissynode (das Parlament des Kirchenkreises) klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt.
Nach einer zertifizierten Fortbildung werden Andrea Bäcker und Monika Triffo als Multiplikatorinnen im Kirchenkreis tätig sein und Mitarbeitende schulen. Ziel ist es, die Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren, Faktenwissen zu vermitteln und gemeinsam zu erörtern, wie Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können. „Insgesamt geht es darum, die Ausnutzung von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen zu erkennen, diese zu unterbinden und damit Übergriffen vorzubeugen.“, erklärt Andrea Bäcker, die seit 1993 in der Suchtberatungsstelle Lüdenscheid tätig ist.
Die Fortbildung der Multiplikatorinnen umfasste u.a. rechtliche Grundlagen, Definitionen von sexualisierter Gewalt sowie Maßnahmen zur Prävention und Intervention, aber auch Informationen dazu, wie Täter und Täterinnen vorgehen und wie Schutzkonzepte entwickelt werden können.
Lesen Sie ausführlicher auf der Seite des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg
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