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Häufige Fragen

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Was ist die Taufe und wie geht sie von statten?

taufe(1) Die Taufe ist ein Ritual mit dem ein Mensch in die Kirche aufgenommen wird. „Kirche“ meint in diesem Zusammenhang die Gemeinschaft aller Menschen, die an den dreieinigen Gott glauben. Die Taufe ist ohne das Bekenntnis zum christlichen Glauben nicht denkbar. Darum reicht eine Taufe auch wenn man aus persönlichen Gründen die Kirche (gemeint ist eine bestimmte Organisation) wechselt. Die meisten Kirchen erkennen die Taufe anderer Kirchen an (www.oekumene-ack.de). Wer in unserer Kirchengemeinde getauft wird, ist zugleich Mitglied der Evangelischen Kirche von Westfalen.

(2) Die Taufe ist eins von zwei Sakramenten in der evangelischen Kirche. Sakramente sind besondere (heilige) Handlungen, die auf Jesus selbst zurückgehen (Taufe, vgl. Matthäus 28, 18-20).

Wer kann Taufpate oder Taufpatin werden?

Jede/r getaufte und konfirmierte evangelische Christ/in ab 14, denn es handelt sich um eine christliche Taufe evangelischen Bekenntnisses. Ebenso kann Patin / bzw. Pate werden, wer zu einer Kirche gehört, die die „Magdeburger Erklärung“ – http://www.oekumene-ack.de/fileadmin/user_upload/Themen/Wechselseitige_Taufanerkennung.pdf– unterschrieben hat (wie z.B. die römisch-katholische Kirche).

Wo kann ich wieder in die Kirche eintreten? Welche Unterlagen werden benötigt?

Z.B. bei Pfarrer Uwe Brühl – uwe.bruehl@kk-ekvw.de – oder in der Wiedereintrittsstelle beim Kreiskirchenamt, Hohfuhrstr. 34, Lüdenscheid. Sie benötigen dafür Ihre Austrittsbescheinigung und den Personalausweis.

Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?

Nein. Der Eintritt erfolgt auf persönlichen Wunsch nach einem Gespräch.

Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden?

hochzeitEine kirchliche Trauung können Sie im Gemeindebüro oder bei Pfarrer Uwe Brühl anmelden.

Gemeindebüro:
Tel. 02391 50433, to:uwe.bruehl@kk-ekvw.de?subject=Anfrage über Webseite“>uwe.bruehl@kk-ekvw.de

Denken Sie bitte daran, dass Ihr Wunschtermin auch schon ein Jahr im Voraus belegt sein könnte.

Mein Ehepartner gehört keiner Kirche an, wir wollen aber eine kirchliche Trauung, geht das überhaupt?

Nein, jedenfalls nicht im klassischen Sinn. Darum sprechen wir von einem Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung.

Was muss ich tun, wenn ich ein Ehejubiläum feiern möchte?

Sehr gerne besuchen wir Sie zum Ehejubiläum. Leider kennen wir aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen die Termine immer seltener. Rufen Sie uns einfach an und nennen den Termin (Gemeindebüro: Tel. 02391 50433, gemeindebuero@eiringhausen-evangelisch.de).
Gerne bieten wir Ihnen einen festlichen Dankgottesdienst aus Anlass Ihres Ehejubiläums an.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

friedhofJa, sofern Sie unser Gemeindemitglied sind und so viel an uns liegt.

Was passiert mit der Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird nach festgelegten Kriterien u.a. an die Kirchengemeinden verteilt. Unsere Kirchengemeinde bezahlt mit den Mitteln, die hauptberuflich Beschäftigten (Pfarrer, Sekretärin, Küster,  und die anteiligen Kosten für die Jugendreferentin) und unterhält die Gebäude.
Näheres erfahren Sie auf der Homepage unserer Landeskirche:https://www.evangelisch-in-westfalen.de/service/haeufige-fragen/kirchensteuer/warum-kirchensteuer/